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Wohnraum- und Stellplatzmietvertrag sind rechtlich selbstständig
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 94/20, 14.12.2021
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Bei einem schriftlichen Wohnraummietvertrag und einem separat hiervon abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage oder - wie hier - einen Stellplatz spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit beider Vereinbarungen.

Es bedarf dann der Widerlegung dieser Vermutung durch besondere Umstände des Einzelfalls, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage oder den Stellplatz nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen.

Weder der Umstand, dass sich der Stellplatz auf demselben Grundstück befindet wie die vermietete Wohnung noch dass für Wohnung und Stellplatz die gleiche (dreimonatige) Kündigungsfrist gelten soll, spricht für einen einheitlichen Vertrag, wenn andererseits Wohnungsmietvertrag und Stellplatzmietvertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschlossen wurden und auch verschiedene Vertragsurkunden existieren und im Stellplatzmietvertrag an keiner Stelle auf den Wohnungsmietvertrag Bezug genommen worden ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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