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Gesamtschuldnerausgleich eines getrennten Paares in Bezug auf einen gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag
OLG Brandenburg, AZ: 13 UF 83/19, 23.06.2021
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Notwendige Voraussetzung für ein kausales (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis ist ein zwischen den Beteiligten bestehender Streit, eine Ungewissheit oder Unsicherheit über das Bestehen bzw. die Durchsetzung des Rechtsverhältnisses oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.?

Wenn ein Paar einen gemeinsamen Mietvertrag abschließt, sind die Personen im Verhältnis zueinander als Gesamtschuldner zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist (§ 426 Abs. 1 S. 1 BGB). Wer sich auf eine anderweitige, vom gesetzlichen Regelfall abweichende Bestimmung beruft, ist hierfür darlegungs- und beweisbelastet.

Das einseitige nichtrechtsgeschäftliche Anerkenntnis führt gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Neubeginn der Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt allerdings nur insoweit erneut, als sie noch nicht abgelaufen ist, nicht also im Hinblick auf Forderungen, deren Verjährung im Zeitpunkt des Anerkenntnisses bereits eingetreten ist. Ein späterer Widerruf des einseitigen nichtrechtsgeschäftlichen Anerkenntnisses lässt diese Rechtsfolge nicht entfallen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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