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Wohnungseigentümer vorübergehend von Versammlung ausgeschlossen - Alle Beschlüsse unwirksam; § 24, 44 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 30/21 WEG, 29.04.2022
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Wird ein Wohnungseigentümer in unzulässiger Weise von der Versammlung ausgeschlossen und damit in den Kernbereich seines wohnungseigentumsrechtlichen Mitgliedschaftsrechts eingegriffen, sind die Beschlüsse zumindest anfechtbar.

Ebenso, wie ein allgemeiner Ausschluss einzelner Eigentümer von Eigentümerversammlungen unzulässig ist, weil dem Mitglied dadurch nicht nur faktisch sein Stimmrecht genommen, sondern ihm darüber hinaus die ebenfalls in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte fallende Befugnis abgeschnitten wird, auf die Willensbildung der Gemeinschaft durch Rede und Gegenrede Einfluss zu nehmen, ist auch ein nur vorübergehenden Ausschluss eines Wohnungseigentümers grundsätzlich unzulässig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop