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Wohnungseigentümer darf auch ihn begünstigenden Beschluss anfechten; §§ 23, 44 WEG
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 28/21, 20.04.2022
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Anfechtende Wohnungseigentümer haben ein rechtliches Interesse daran, Beschlüsse, die aus ihrer Sicht unklar sind, anzufechten, selbst wenn die getroffene Regelung ihnen nur Vorteile brächte.

Ein Beschluss ist hinreichend bestimmt, wenn er aus sich heraus klar, eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lässt, was gelten soll, wobei der Inhalt durch Auslegung bestimmt werden kann.

Die beschlossene "Auflage, die Konstruktion auf die ursprüngliche Größe der Terrasse zu reduzieren", ist bereits deshalb unbestimmt, weil "die ursprüngliche Größe der Terrasse" nicht konkret genug angegeben worden ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop