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Eigentümer muss Baukran des Nachbarn dulden
LG Kiel, AZ: 2 O 427/90, 30.10.1990
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Der Grundstückseigentümer muss es dulden, wenn der Schwenkarm eines Baukranes, der auf dem Nachbargrundstück zur Vorbereitung und Durchführung von Bauinstandsetzungs- und Unterhaltsarbeiten eingesetzt wird, hin und wieder über seinem Grundstück schwebt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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