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Keine Eintragung einer Teilungserklärung nach § 8 WEG wegen bestehenden Erbbaurecht?
OLG Karlsruhe, AZ: 14 W 75/22, 22.12.2022
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Ein bestehendes Erbbaurecht hindert den Vollzug eines Teilungsantrags gemäß § 8 WEG, da ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt.

Im Unterschied zu einer „Vorratsteilung“ nach § 8 WEG und dadurch entstehendem substanzlosem Sondereigentum ist der Eigentümer eines Grundstücks bei (noch) bestehendem Erbbaurecht nicht befugt, über das Bauwerk zu verfügen, das nach § 12 Abs. 1 ErbbauRG Teil des Erbbaurechts ist. Die beiden Fälle sind daher nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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