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Vertreterversammlung auch in der Corona-Pandemie unzulässig; §§ 23, 44 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 12/21, 10.12.2021
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1. Der Antrag des Anfechtungsklägers, einen Beschluss für ungültig erklären zu lassen, hindert das Gericht nicht die Feststellung der Nichtigkeit.

2. Die Nichtigkeit eines Beschlusses liegt bei einem Verstoß gegen das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung, das dem Kernbereich des Wohnungseigentumsrechts zuzuordnen ist, vor.

Das ist der Fall, wenn in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation eine persönliche Teilnahme nicht möglich" sei und "die Vertretung ausschließlich durch den Verwalter erfolgen" könne.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: SARS Corona Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nichtigkeit