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Auch ein illegales Gewerbe kann angemeldet werden
VGH Mannheim, AZ: 6 S 1590/06, 06.06.2007
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Die Gemeinden des Landes Baden-Württemberg sind verpflichtet, die Anzeige des selbständigen Betriebs des stehenden Gewerbes "Vermittlung von Sportwetten" auch dann entgegenzunehmen und zu bescheinigen, wenn diese an private Veranstalter vermittelt werden sollen, die hierfür keine Erlaubnis des Landes besitzen.?

Bei der Entscheidung darüber, ob eine beabsichtigte Tätigkeit als verboten bzw. sozial unwertig einzustufen ist, kommt es auf die Tätigkeit als solche und nicht nur auf eine bestimmte Ausübungsform an.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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