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Untersagung eines Spielhallenbetriebs/ Kann auch eine Personengesellschaft Gewerbetreibende sein?
OVG Lüneburg, AZ: 7 ME 1/15, 12.05.2015
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Eine Personengesellschaft ist nicht gewerbefähig und kann daher nicht Träger einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO sein.?

Wird durch eine formwechselnde Umwandlung gemäß §§ 190 ff. UmwG eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt, erlischt die der Kapitalgesellschaft erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO.?

Wird in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von dem Antragsteller die Aussetzung bzw. das Ruhen des Verfahrens beantragt, bestehen Bedenken an dem allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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