Detailansicht Urteil
Gerichtskostenvorschuss bleibt bei Anfechtungsklage aus - Anfechtungskläger muss bei Gericht zur Fristwahrung der Klage rechtzeitig nachfragen; § 167 ZPO
AG Velbert, AZ: 18a C 32/21, 24.11.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Wiesbaden, AZ: 93 C 4393/19, 02.10.2021
-
AG Essen-Borbeck, AZ: 64 C 21/17, 19.10.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 103/16, 29.09.2017
-
AG Hamburg-Barmbek, AZ: 880 C 21/14, 07.10.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 154/14, 10.07.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- einstweilige Verfügung zur Umsetzung von Beschlüssen nur in Ausnahmefällen möglich; §§ 18, 20 WEG; 935ff ZPO
- Sondernutzungsrecht begründet keine Klagebefugnis vor den Verwaltungsgerichten aus dem Gemeinschaftseigentum; §§ 9a WEG; 42, 43 VwGO
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind gleicher Streitgegenstand/ Anfechtungsfrist trotz falscher Beklagten gewahrt?
- Zur Kostenerstattung nach Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen falsche Partei; §§ 44 WEG; 269 Abs. 3 ZPO
- Islamischer Kulturverein darf nicht in Ladenlokal betrieben werden; §§ 15 Abs. 3 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Arzthaftung Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Teilungserklärung Schimmel Kündigung Nachbarrecht Garage Beirat Miete Treppenlift Kurioses Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Beschluss Wurzeln Mietminderung Verwalter Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Veränderung Protokoll Gegenabmahnung Abschleppen Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Abmahnung Makler Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Hierzu gehört auch, die Arbeisweise des Gerichts zu kontrollieren und bei einem nicht zeitigen Eingang des Gerichtskostenvorschusses bei Gericht nachzufragen.
Eine feste Frist hierfür gibt es nicht. Vorliegend waren 6 Monate zu lange. Es empfiehlt sich aber, bi zur höchstrichterlichen spätesens zwei Wochen nach Klageerhebung bei Gericht nachzufragen, um sicher zu gehen, die Anfechtungsklage wegen Fristversäumnis nicht zu verlieren.
Die Geschäftsstellen der Gerichte sind in der Regel von der Ungeduld genervt, sie ist aber aufgrund der Rechtsprechung des BGH angezeigt, wie die vorliegende Entscheidung des AG Velbert zeigt.