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Erfordernis der Mitwirkung aller Wohnungseigentümer bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts
OLG München, AZ: 34 Wx 139/17, 22.12.2017
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Für die Eintragung eines bisher nicht gebuchten ("schuldrechtlichen") Sondernutzungsrechts im Grundbuch eines Wohnungseigentums ist bei bestehender Wohnungseigentümergemeinschaft die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer in Form der Bewilligung auch dann erforderlich, wenn ein Ausschluss aller (übrigen) Wohnungseigentümer unter der aufschiebenden Bedingung einer positiven Zuweisung zu einem Wohnungseigentum in der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung vorbehalten wurde, eine solche aber nicht eingetragen wurde, und nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Sondernutzungsrecht seit erstmaliger Übertragung anderweitig abgetreten wurde.

Die Mitwirkung der übrigen Miteigentümer erübrigt sich in dieser Situation auch nicht deshalb, weil das Grundbuch weiterhin durch Bezugnahme auf die Teilungserklärung auf den (aufschiebend bedingten) Ausschluss der Miteigentümer vom Mitgebrauch hinweist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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