Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
OLG München, AZ: 34 Wx 42/18, 14.11.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ergibt die auf konkrete Tatsachen gegründete Prognose, dass eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht und sich eine Sache in der Wohnung befindet, durch deren Sicherstellung der gegenwärtigen Gefahr zu Abwehrzwecken begegnet werden kann, kann die Wohnungsdurchsuchung angeordnet werden, sofern die Schwere des damit verbundenen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des betroffenen Wohnungsinhabers in angemessenem Verhältnis zum Anlass steht. 

Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Dabei wird für die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr vorausgesetzt, dass der zum Schadenseintritt führende Kausalverlauf nicht nur absehbar, sondern bereits in Gang gesetzt ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Gefahrenabwehr, Wohnungsdurchsuchung, richterliche Durchsuchungsanordnung, Feststellung der Rechtsverletzung, Feststellungsinteresse, Sicherstellung von Gegenständen, Verhältnismäßigkeit, öffentliche Sicherheit und Ordnung