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Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer abzurechnenden Nebenkostenvorauszahlung; Mietminderung wegen Baulärms und Belästigung durch Dritte
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 152/07, 11.03.2008
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st bei einem längeren Mietverhältnis eine Nebenkostenpauschale nie abgerechnet worden, so kann aus dieser Handhabung auf den ursprünglichen Willen der Parteien geschlossen werden.

Eine "automatische" Mietanpassungsklausel setzt ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht voraus; dieses ist nur für den Verzug des Mieters mit den Erhöhungsbeträgen bedeutsam.

Betreffen die Beeinträchtigungen durch Baulärm nur rund 12% der Werktage jenes Zeitraums und beschränkten sich zum großen Teil auf eine Dauer von 2 bis 4 Stunden, liegt kein Anspruch auf Mietminderung vor.

Hat der Mieter aus dem Mietvertrag keinen Anspruch auf einen Parkplatz, so kann er auch keine Mietminderung gelten machen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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