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Vertragliche Kündigungsbeschränkung vs. Eigenbedarfkündigung durch den Grundstückerwerber
LG Berlin I, AZ: 63 S 146/20, 08.02.2022
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Enthält der Mietvertrag die Regelung: „Das Wohnungsunternehmen wird von sich aus das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Es kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige berechtigte Interessen des Wohnungsunternehmens eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen", so gilt diese Kündigungsbeschränkung auch für den Grundstückserwerber bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Eine solche vertragliche Kündigungsbeschränkung eine spätere Eigenbedarfskündigung nicht generell aus; sie verschärft lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen, so dass das in § 573 Abs. 2 BGB genannte "berechtigte Interesse" nicht ausreicht, sondern darüber hinaus ein besonderer Ausnahmefall vorliegen muss, in dem wichtige Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, und dem Mieter ein gegenüber üblichen Mietverhältnissen erhöhter Bestandsschutz zugebilligt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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