Detailansicht Urteil
Zur wirksamen Änderung des Kostenverteilerschlüssels; §§ 16 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 1 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 91/22, 31.05.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 11 C 106/22, 12.12.2022
-
AG Potsdam, AZ: 31 C 43/22, 20.10.2022
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 38/21 WEG, 13.05.2022
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 28/19 WEG, 28.02.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 195/17, 08.06.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DohrmanN Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung von Instandesetzungsmassnahmen (hier: Fenster); § 16 Abs. 2 WEG
- Zusätzliche von der Teilungserklärung abweichende Sondernutzungsfläche (hier: Wohnraum) führt nicht automatisch zur Änderung des Kostenverteilerschlüssels; §§ 10, 28 WEG
- Zur Begründung neuer Kostenverteilerschlüssel und Lasten; §§ 16, Abs. 2 S. 2, 16 Abs. 2 WEG
- Zur Anfechtung der Abrechnungsspitze / Zu den Anforderungen an einen Vermögensbericht
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Tierhaltung Abschleppen Telefonwerbung Miete Wurzeln Teilungserklärung Kündigung Anfechtungsklage Veränderung Gegenabmahnung Jahresabrechnung Mietminderung Garage Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Beirat Sondereigentum Einstimmigkeit Treppenlift Nutzungsentschädigung Abmahnung Verkehrsunfall Kurioses Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Makler Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Schimmel Verwalter Beschluss Protokoll Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!