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Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
OLG Karlsruhe, AZ: 14 U 256/21, 06.04.2023
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Der (einseitige) Verstoß einer Anbieterin von Online-Glücksspielen gegen § 4 Abs. 4 GlüStV vom 15. Dezember 2011 (GlüStV 2012) führt zu einer Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB. Denn gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 war das Online-Angebot von Casinospielen in Baden-Württemberg - im Unterschied zu dem Angebot von Zahlungsdienstleistern - von vornherein auf eine in Baden-Württemberg unerlaubte Tätigkeit gerichtet.

Da es sich bei § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 um auslaufendes Recht handelt und die hierzu bislang ergangene obergerichtliche Rechtsprechung einheitlich ist, wobei abweichende Literaturmeinungen vereinzelt geblieben sind, liegen die Voraussetzungen einer Revisionszulassung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vor.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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