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Darf man in seinem Garten einen Galgen aufstellen?
LG Limburg, AZ: 3 S 262/85, 19.02.1986
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Errichtet jemand auf seinem Grundstück an der Grenze zum Nachbargrundstück einen Galgen, an dem er eine Puppe mit der Aufschrift "Ich bin ein Drecksack" befestigt, so kann der Nachbar die Beseitigung dieser Anlage verlangen, wenn der Galgen aus der Sicht eines neutralen Beobachters mit erkennbarer Zielrichtung auf den Nachbarn eine sittenwidrige Belästigung darstellt.

Ein solches Verhalten stellt einen gegen die guten Sitten verstoßenden und nicht mit dem Schikaneverbot des § 226 BGB zu vereinbarenden Missbrauch Grundstück der betreffenden Eigentümerstellung dar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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