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Untervermietung auch bei Einzimmerwohnung möglich
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 109/22, 13.09.2023
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Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte im Sinne der Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt.

Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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