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Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung bei einer Genossenschaftswohnung
AG Hamburg-Mitte, AZ: 49 C 382/22, 28.06.2023
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Ein Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung vermag bezogen auf eine Genossenschaftswohnung bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nur dann zu bestehen, wenn der Mieter die kostenorientierte Miete anteilig an den Untermieter weiter reicht, auch wenn dies angemessene Zuschläge für Möblierung oder nicht mit der Miete abgedeckte Kosten nicht ausschließt.?

Die Beschränkung ist aus dem Satzungszweck abzuleiten, dem sich der Mieter gleichermassen verpflichtet hat wie die Vermieterin.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung, Versorgung, Wohnnutzung, Mieter, Herausgabe, Untervermietung, Mietzins, Widerklage, Erlaubnis, Klage, Mietzinszahlung, Nutzung, Aufenthalt, Aufnahme, Herausgabe der Wohnung, Nutzung der Wohnung