Detailansicht Urteil
Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen abgesagter Hochzeitsfeier
OLG Celle, AZ: 2 U 64/21, 02.12.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 8 U 129/21, 21.11.2022
-
VG Frankfurt am Main, AZ: 5 K 3054/21.F, 14.09.2022
-
OLG Schleswig, AZ: 12 U 116/21, 22.06.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 17/21, 16.02.2022
-
LG Düsseldorf, AZ: 5 O 58/21, 31.01.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Schadensersatz geld statt leistung corona panedmie absolute fixschuld verschiebbar anderer Termin aufschiebbar verlegen verlegbar ehepaar heiraten
Ähnliche Urteile
- Aufrechnung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss auch bei Forderungsübergang auf die Rechtsschutzversicherung möglich; §§ 86 VVG; 407, 412 BGB
- teilweisen Untervermietung der Wohnung an einen Geflüchteten zulässig?
- Tiefgarage als rechtmäßiger Überbau auf andere Grundstück? / Verbindungen des Tiefgaragenkörpers mit den auf den überbauten Grundstücken aufstehenden Gebäuden
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
- Anspruch auf Untervermietung an Dritte bei beruflichen Auslandaufenthalt
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Beschluss Tierhaltung Nachbarrecht Teilungserklärung Verwalter Garage Anfechtungsklage Kurioses Nutzungsentschädigung Beirat Wurzeln Organisationsbeschluss Sondereigentum Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Kündigung Veränderung Telefonwerbung Einstimmigkeit Verkehrsunfall Schimmel Wohnungseigentümer Miete Jahresabrechnung Abschleppen Protokoll Mietminderung Abmahnung Arzthaftung Makler Treppenlift Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!