Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer hat nur Einsichtsrecht, aber grds. keinen Auskunftsanspruch; § 18 Abs. 4 WEG
AG Kamenz, AZ: 1 C 305/21, 26.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Remscheid, AZ: 8a C 97/21, 24.11.2021
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 48/14, 29.06.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 66/10, 11.02.2011
-
AG Rostock, AZ: 54 C 16/07, 23.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Einsichtsrecht Verwaltungsunterlagen Verwalter Belegprüfung Belegeinsicht
Ähnliche Urteile
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet
- Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
- Zur Verjährung eines Rückzahlungsanspruch wegen zur kleiner Wohnfläche
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Miete Mietminderung Verwalter Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Makler Beschluss Wirtschaftsplan Beirat Protokoll Verwaltungsbeirat Kurioses Sondereigentum Veränderung Teilungserklärung Abmahnung Arzthaftung Jahresabrechnung Anfechtungsklage Tierhaltung Verkehrsunfall Wurzeln Kündigung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Nachbarrecht Treppenlift Schimmel Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!