Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer hat nur Einsichtsrecht, aber grds. keinen Auskunftsanspruch; § 18 Abs. 4 WEG
AG Kamenz, AZ: 1 C 305/21, 26.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Remscheid, AZ: 8a C 97/21, 24.11.2021
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 48/14, 29.06.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 66/10, 11.02.2011
-
AG Rostock, AZ: 54 C 16/07, 23.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Einsichtsrecht Verwaltungsunterlagen Verwalter Belegprüfung Belegeinsicht
Ähnliche Urteile
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Beschluss Telefonwerbung Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Teilungserklärung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Treppenlift Sondereigentum Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Garage Nutzungsentschädigung Kurioses Mietminderung Veränderung Nachbarrecht Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Schimmel Eigentümerversammlung Verwalter Wurzeln Protokoll Gemeinschaftseigentum Miete Arzthaftung Beirat Kündigung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Abschleppen Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!