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Gewährung von Bonuspunkten für Kundenbewertungen stellt Wettbewerbsverstoß dar
LG Hannover, AZ: 21 O 20/21, 22.12.2022
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Die Werbung mit Kundenbewertungen, für die den Rezensenten vom Werbenden sog. C-Points gewährt werden, ist irreführend i.S.v. § 5 Abs. 1 UWG. Der angesprochene Verkehr erwartet eine grundsätzliche Erstellung von Kundenbewertungen ohne Gegenleistung.

Auch wenn das den Rezensenten gewährte Entgelt gering ist (hier: 1 Euro pro Bewertung), ist davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bewertungen nur deshalb abgegeben wird, weil die Bewerter durch C-Points belohnt werden. Es liegt auch auf der Hand, dass solche Bewertungen eher positiv ausfallen, weil ein erheblicher Teil der Bewerter durch die Belohnung motiviert wird.

Es ist damit zwar keine bezahlte Empfehlung im Wortsinn gegeben. Gleichwohl sind die Bewertungen nicht als objektiv anzusehen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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