Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Mieter kann Anspruch auf Gestattung der Anbringung einer Markise gegen Sicherheitsleistung besitzen; § 535 BGB
LG Berlin I, AZ: 64 S 322/20, 13.03.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Mieter hat einen Anspruch auf Gestattung der Anbringung einer Markise an dem Balkon seiner Wohnung, wenn kein triftiger Grund für deren Verweigerung vorliegt bzw. wenn das Interesse des Mieters an der Veränderung das Interesse des Vermieters an der Verweigerung überwiegt.

Der Vermieter ist allerdings berechtigt, die Gestattung der Anbringung der Markise von der fachgerechten Montage sowie dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung und einer zusätzlichen Kaution zur Absicherung der voraussichtlichen Kosten der Entfernung der Markise abhängig zu machen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Sonnenschutz optische Beeinträchtigung duldung Bottrop