Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wirksamkeit einer ausschließlich das Musizieren beschränkenden Regelung über Ruhezeiten in der Hausordnung
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 131/16, 04.10.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Es ist unzulässig, verschiedene Geräuschquellen in Bezug auf Ruhezeiten unterschiedlich zu behandeln (hier: Lärm durch Betreiben von Tonanlagen und -geräten und Türschlagen einerseits und Musizieren und Klavierspielen anderseits).

Es macht vom Schutzzweck der Anordnung einer Ruhezeit keinen Unterschied, ob der Mitbewohner in der Ruhezeit durch die Ausübung oder das Anhören von vokaler oder instrumentaler Musik bzw. durch andere Lärmquellen gestört wird.

Eine entsprechende Ungleichbehandlung ist nicht von dem der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Beschlussfassung zustehenden Ermessensspielraum gedeckt, so dass das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht soweit geht, durch Mehrheitsbeschluss einzelne Störer gegenüber anderen ohne sachlichen Grund zu bevorzugen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: WEG Wohnung Sondereigentum Sonereigentümer Teilungserklärung andere Eigentümer stören Ruhe belästigen Geräusch Geräusche Belästigung ruhebedürftige Personen alte Leute Senioren Rücksichtnahme Lärm Beschluss Anfechtung Interessen Ausgleich vergleich Musik Musikverbot verbot musizieren muszierverbot üben proben Hobby laut Instrument Gericht Richter gerichtliche Überprüfung Hausordnung Ruhezeit ungleich ungleichbehandlung behandeln verschieden benachteiligen einseitig