Detailansicht Urteil
Anspruch des Mieters auf Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts gegen Vermieter als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, § 554 a BGB
AG Bottrop, AZ: 10 C 304/09, 10.05.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 15 S 189/10, 24.08.2010
-
BayObLG München, AZ: 2Z BR 161/03, 25.09.2003
Ähnliche Urteile
-
VG Gelsenkirchen, AZ: 5 K 2704/12, 26.09.2012
-
OVG Münster, AZ: 10 A 2849/08, 25.11.2009
-
LG Essen, AZ: 19 O 156/09, 26.06.2009
-
AG Konstanz, AZ: 12 C 17/07, 13.03.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Treppenlift barrierefrei barrierefreies WOhnen Aufzug Treppenaufzug Lift Treppenhaus Treppe Treppen Behinderung gehbehindert gehbehinderung Zugang Mietwohnung Erreichbarkeit erreichen WEG Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft Mieter vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fluchtweg Sicherheitsleistung Rollstuhl
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Gebührenstreitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag zugrunde zu legen.
- Abgrenzung Leihvertrag - Mietvertrag: Instandsetzung durch Mieter als Mietzahlung?
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Berechtigtes Interesse des Vermieters bei Geltendmachung eines Berufs- oder Geschäftsbedarfs
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Arzthaftung Treppenlift Verwalter Nachbarrecht Einstimmigkeit Tierhaltung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Organisationsbeschluss Mietminderung Gemeinschaftseigentum Schimmel Makler Abmahnung Jahresabrechnung Miete Wirtschaftsplan Wurzeln Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Beirat Garage Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Kündigung Protokoll Kurioses Abschleppen Beschluss Teilungserklärung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Das Problem des Verfahrens war, dass der Mieter den Vermieter als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft auf Zustimmung zum Einbau eines Treppenliftes verklagen musste, der Vermieter diese Zustimmung seinerseits aber nicht erklären konnte, weil er nur Mitglied einer Eigentümergemeinschaft war.
Demzufolge hätte der Vermieter aufgrund des Urteils des AG Bottrop erst die Eigentümergemeinschaft auf Zustimmung verklagen müssen.
Im Rahmen des Vergleichs wurden sodann weitere Regelungen wie die Mitbenutzung des Treppenliftes durch andere Bewohner des Hauses geregelt, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Das vorliegende Verfahren zeigt, wie langwierig es für einen Mieter in einer Wohnungseigentumsanlage sein kann, die Zustimmung zum Einbau eines Treppenliftes durchzusetzen.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, im Wege der Prozessstandschaft zu klagen, wenn der Vermieter insoweit zustimmt und die Prozessfinanzierung geklärt ist.