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Zur Abgrenzung modernisierende Instandsetzung und Instandhaltung / bauliche Veränderung, §§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 WEG
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 438/10, 28.07.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Heizung Heizungsanlage, Wärmeversorgung bauliche Veränderung Modernisierung Modernisierungsmassnahme Erneuerung Beeinträchtigung Wohnungseigentümer ZUstimmung Eigentümer Kosten Nutzen Abwägung Allstimmigkeit allstimmig einstimmig EInstimmigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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