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Zu den Grenzen der Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter; Art. 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 2285/03, 16.01.2004
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Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht nur die Eigentumsposition des Vermieters. Auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG.

Den Mieter trifft zwar aus dem Mietvertrag die Nebenpflicht, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten zu ermöglichen. Diese Pflicht besteht aber nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bereits einfachrechtlich nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten.

Insoweit ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, die die Interessen des Mieters an seinem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Besitzrecht und seinem Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG auf ein ungestörtes Wohnen berücksichtigt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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