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Wohnungseigentümer haften für Grundbesitzabgaben trotz Teilrechtsfähigkmeit der Eigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner; §§ 5 Abs. 6 S. 2 NKAG, 44 AO
VG Göttingen, AZ: 3 B 84/07, 27.06.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Steuern Gebühren Auslagen Haftung Gesamtschuldner Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Stadt Kommune KAG Kommunalverwaltung
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