Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Feststellung der Höhe der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; §§ 249, 254 BGB
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 66/13, 05.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
1. Es ist nicht zu beanstanden, dass das Erstgericht der Ermittlung des Normaltarifs nicht die Schwacke-Liste, sondern den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde gelegt hat. Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Die Art der Schätzungsgrundlage gibt § 287 ZPO nicht vor.

2. Mietet der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug nicht am Unfallort, sondern in der Nähe seines Wohnsitzes und des regelmäßigen Fahrzeugstand-ortes an, so bestimmt sich der ersatzfähige Normaltarif nach dem dortigen regionalen Markt und nicht nach dem regionalen Markt am Unfallort.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unfall Schadenersatz Schadensersatz Pkw Auto Verkehrsunfall Mietwagenkosten Üblichkeit regionaler MArkt Schwacke-Liste Fraunhofer-Institut Schätzung Gericht § 287 ZPO Schadenregulierung Leihfahrzeug Leihwagen mietwagen Ersatzfahrzeug