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Urteile zu Kategorie: Werkvertrag

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Lässt ein Besteller Bauwerksmängel nicht beseitigen, scheidet im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus.

Darüber hinaus hat der Besteller wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, einen Schadenersatzanspruch gemäß § 634 Nr. 4, § 280 BGB auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags gegen den Architekten, wenn er den Mangel des Bauwerks beseitigen lassen will
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 100/16, 08.11.2018
In der Absage eines Konzerttermins kann nur dann eine konkludente Kündigungserklärung des Konzertveranstalters gesehen werden, wenn dessen Wunsch einer Vertragsbeendigung in der Absage des Konzerttermins unmissverständlich zum Ausdruck kommt. Der Vorschlag, die Veranstaltungstermine zu verlegen, hält der Konzertveranstalter grundsätzlich am Vertrag fest und begehrt lediglich eine Anpassung des Vertrags.

Liegt ein Gastspielvertrag vor, trifft den Konzertveranstalter die Hauptpflicht, an der Herstellung des geschuldeten Werkes mitzuwirken. Die Absage der Konzerte stellt die Nichterfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrags dar.
OLG Düsseldorf, AZ: 22 U 170/17, 27.04.2018
Mit diesem Urteil hat das AG Viersen entschieden, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Prozessaufrechnung der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ist. Die Beklagte hatte sämtliche bestehenden Erfüllungs-, Mängelhaftungs- und Schadensersatzansprüche an einen Dritten abgetreten.
AG Viersen, AZ: 32 C 159/18, 16.04.2021
Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 176/09, 22.07.2010
Eine Verurteilung zur Rückzahlung der geleisteten Werkvergütung kann allenfalls Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung der verbauten Materialen (hier: Auspuffanlage) erfolgen.

Kosten für Leistungen, die der Unternehmer nach den vertraglichen Vereinbarungen nicht schuldet, dann aber, weil sie zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich sind, zusätzlich doch erbringen muss, hat der Besteller zu tragen.
LG Essen, AZ: 13 S 6/22, 05.07.2022
Der Käufer eines als "Neuwagen" verkauften Kraftfahrzeuges, das einen erheblichen Mangel im Sinne des § 437 BGB aufweist, ist berechtigt, von der von ihm zunächst erklärten Minderung des Kaufpreises auf die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung umzuschwenken.?
OLG Stuttgart, AZ: 3 U 106/05, 01.02.2006
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