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Hälftiger Erwerb eines Grundstücks durch Lebensgemeinschaft zum Bau eines Hauses begründet nicht eine GbR
		OLG Hamm, AZ: 8 U 172/20, 06.04.2022
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					AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 38/21, 29.04.2022
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					AG Berlin-Spandau, AZ: 19 C 58/20 WEG, 23.02.2022
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					BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/20, 10.11.2021
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					AG Leipzig, AZ: 168 C 7340/19, 14.04.2020
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					AG Köln, AZ: 220 C 332/16, 27.01.2017
 
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			Keywords: Nichteheliche Lebensgemeinschaft, BGB-Gesellschaft, Auseinandersetzung, Formerfordernis, Aufwendungsersatz Teilung gemeinsames Haus Wohnung Schadensersatz aufwendugnsersatz Geld zurück		
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