Detailansicht Urteil
Anspruch des Mieters auf Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts gegen Vermieter als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, § 554 a BGB
AG Bottrop, AZ: 10 C 304/09, 10.05.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 15 S 189/10, 24.08.2010
-
BayObLG München, AZ: 2Z BR 161/03, 25.09.2003
Ähnliche Urteile
-
VG Gelsenkirchen, AZ: 5 K 2704/12, 26.09.2012
-
OVG Münster, AZ: 10 A 2849/08, 25.11.2009
-
LG Essen, AZ: 19 O 156/09, 26.06.2009
-
AG Konstanz, AZ: 12 C 17/07, 13.03.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Treppenlift barrierefrei barrierefreies WOhnen Aufzug Treppenaufzug Lift Treppenhaus Treppe Treppen Behinderung gehbehindert gehbehinderung Zugang Mietwohnung Erreichbarkeit erreichen WEG Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft Mieter vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fluchtweg Sicherheitsleistung Rollstuhl
Ähnliche Urteile
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Garage Tierhaltung Abschleppen Organisationsbeschluss Beirat Protokoll Mietminderung Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Kurioses Sondereigentum Treppenlift Verwalter Miete Anfechtungsklage Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Wurzeln Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Teilungserklärung Makler Gemeinschaftseigentum Veränderung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Beschluss Arzthaftung Wohnungseigentümer Kündigung Schimmel Nachbarrecht Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Das Problem des Verfahrens war, dass der Mieter den Vermieter als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft auf Zustimmung zum Einbau eines Treppenliftes verklagen musste, der Vermieter diese Zustimmung seinerseits aber nicht erklären konnte, weil er nur Mitglied einer Eigentümergemeinschaft war.
Demzufolge hätte der Vermieter aufgrund des Urteils des AG Bottrop erst die Eigentümergemeinschaft auf Zustimmung verklagen müssen.
Im Rahmen des Vergleichs wurden sodann weitere Regelungen wie die Mitbenutzung des Treppenliftes durch andere Bewohner des Hauses geregelt, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Das vorliegende Verfahren zeigt, wie langwierig es für einen Mieter in einer Wohnungseigentumsanlage sein kann, die Zustimmung zum Einbau eines Treppenliftes durchzusetzen.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, im Wege der Prozessstandschaft zu klagen, wenn der Vermieter insoweit zustimmt und die Prozessfinanzierung geklärt ist.