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Verwalter haftet für Verfahrenskosten bei grobem Verschulden; § 49 Abs. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 15/14, 07.07.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadenersatz Schadensersatz Haftung verwalter Kostenentscheidung Wohnungbseigentümergemeinschaft rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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