Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verlängerte Anrufungsfrist bei einer Befristungskontrollklage gem. §17 S.2 TzBfG i.V.m. §6 S.1 KSchG analog
BAG Erfurt, AZ: 7 AZR 6/11, 15.05.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die entsprechende Anwendung des § 6 Satz 1 KSchG nach § 17 Satz 2 TzBfG hat zur Folge, dass die Rechtsunwirksamkeit einer konkreten Befristung nicht nur durch eine den Anforderungen des § 17 Satz 1 TzBfG entsprechende Klage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags geltend gemacht werden kann.

Die Klagefrist einer Befristungskontrollklage kann dadurch gewahrt sein, dass der Arbeitnehmer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz einen Befristungskontrollantrag stellt und er innerhalb der Dreiwochenfrist auf anderem Weg gerichtlich geltend gemacht hat, dass die nach diesem Antrag streitgegenständliche Befristung rechtsunwirksam ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: TzBfG § 17 Befristung des Arbeitsverhältnisses Frist zur Erhebnung der BefristungskontrollklageVerlängerte Klagefrist nach § 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 6 Satz 1 KSchG entsprechend analog Analogie Vorliegen einer Präklusion von innerhalb der Klagefrist nicht geltend gemachten Gründen i.R.d. Anfechtung einer Kündigung