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Befristung des Arbeitsvertrags eines Bundesligaspielers
LAG Mainz, AZ: 4 Sa 202/15, 17.02.2016
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Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Verein, welcher der 1. Fußball-Bundesliga angehört, und einem Lizenzspieler ( Torhüter) ist durch den sachlichen Grund der Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG) gerechtfertigt und daher wirksam.

Im Berufsfußball als Mannschaftssport und insbesondere im Bereich des Spitzenfußballs liegt die Entscheidung des durch den Trainer handelnden Vereins, einen Spieler nicht einzusetzen, regelmäßig im Rahmen des Direktionsrechts, wobei der Trainer nach nach freiem Ermessen entscheiden darf.
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