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Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse
ArbG Erfurt, AZ: 6 Ca 376/17, 29.06.2017
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Die Nichtvorlage bzw. Nicht-Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse verletzt eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, sodass sie mit einer Abmahnung sanktioniert werden kann.

Nebenpflichten ergeben sich im Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers immer dann, wenn durch ein "Handeln oder Unterlassen" des Arbeitnehmers die Sphäre des Arbeitgebers unmittelbar oder mittelbar betroffen ist.

Eine Abmahnung ist in formeller Hinsicht rechtswirksam, wenn sie eine genaue Angabe der Abmahnungsgründe, einen Hinweis auf den Verstoß unter Benennung des genauen Sachverhaltes und den Hinweis, sich zukünftig ordnungsgemäß im Arbeitsrechtsverhältnis zu verhalten und für den Fall, dass dies nicht so wäre, die Ankündigung von weitreichenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, enthält.
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