Detailansicht Urteil
Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
AG Velbert, AZ: 18a C 20/23, 28.06.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 280/24, 16.07.2024
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 67/22, 09.11.2023
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/22, 24.02.2023
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 35/22, 08.08.2022
-
LG Köln, AZ: 29 T 44/22, 13.06.2022
Ähnliche Urteile
-
KG Berlin, AZ: 10 W 33/23, 29.03.2023
-
AG Witten, AZ: 25 C 6/22 WEG, 16.03.2023
-
AG Köln, AZ: 215 C 61/21, 19.05.2022
-
LG Lüneburg, AZ: 3 T 55/21, 15.03.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Kündigung Abmahnung Verkehrsunfall Sondereigentum Nutzungsentschädigung Garage Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Veränderung Tierhaltung Telefonwerbung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Mietminderung Wurzeln Einstimmigkeit Gegenabmahnung Kurioses Abschleppen Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Miete Organisationsbeschluss Arzthaftung Schimmel Jahresabrechnung Makler Nachbarrecht Beschluss Teilungserklärung Protokoll Beirat Verwalter Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Vereinzelt wurde bei der Streitwertfestsetzung auf das 7,5-fache der Abrechnungsspitze abgestellt.
Hier hat das Amtsgericht mit der Feststellung der tatsächlichen Auswirkungen im konkreten Einzelfall einen dritten Lösungsansatz gewählt.
Das LG Düsseldorf (Az.: 29 T 280/24) hat diese Auffassung des AG Velbert unter Hinweis auf BGH V ZB 67/22 mittlerweile zurecht verworfen und sich der h.M. angeschlossen.