Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Einträge 101 - 108 von 108
Die Missachtung einer Vereinbarung in der Teilungserklärung, wonach das Protokoll von einem von der Versammlung zu nestimmenden Miteigentümer zu unterzeichnen ist, führt zu einem der Anfechtung unterliegenden Formfehler.

Die Errichtung einer Einfriedung der Gartenfläche ist von den übrigen Wohnungseigentümern zu dulden, wenn diese bereits selber Einfriedungen vorgenommen haben und die Einfriedung mit den schon bestehenden harmoniert.

Der täglich etwa halbstündige Auslauf eines Hundes auf einer brach liegenden Gemeinschaftsdläche m uss von den Wohnunsgeigentümern hingenommen werden.
AG Bottrop, AZ: 5 II 19/03, 11.06.2003
1. Der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlußergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung kommt grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu, § 24 Abs. 6 WEG.
2. Die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlußantrages durch die Wohnungseigentümer hat Beschlußqualität.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
Die Einschaltung eines Detektivs zur Klärung des mit der Kündigung geltend gemachten Eigenbedarfs zugunsten einer Bedarfsperson kann aus der Sicht des vernünftigen Mieters sachgerecht sein.
LG Köln, AZ: 1 T 211/99, 31.08.1999
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 5/97, 17.09.1998
Ob Detektivkosten erstattbar sind ist im Einzelfall prüfen. Das dem Detektiv gezahlte Entgelt muss prozessbezogen sein. Wurde der Detektivauftrag erst erteilt, nachdem der Mieter erstinzanzlich unterlegen war, bestehen keine Zweifel hinsichtlich der Prozessbezogenheit.
LG Berlin I, AZ: 84 T 792/97, 09.12.1997
Eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversamm-lung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, ist wirksam. Ein Verstoß hiergegen macht den Beschluss anfechtbar.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 2/97, 03.07.1997
Mit Beendigung der Eigentümerversammlung werden Geschäftsordnungsbeschlüsse, sog. Organisationsbeschlüsse, von selbst gegenstandslos. Eine selbständige Anfechtung ist jedoch, da die Ungültigkeitserklärung rechtlich wirkungslos bliebe, unzulässig.

Von einem Antrag nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG, einen Beschluß der Eigentümerversammlung „für ungültig zu erklären”, ist auch die Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses sowie die Feststellung, dass gar kein Beschluß zustande gekommen ist, mitumfaßt.

Die Stimmabgaben auf einer Eigentümerversammlung sind ihrerseits einseitige, grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärungen. Ist nur ein Eigentümer auf der Versammlung anwesend, entfällt das Erfordernis der Empfangsbedürftigkeit.
BayObLG München, AZ: 2Z BR 72/95, 07.12.1995
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne des ZPO § 91 Abs 1 war.
OLG Koblenz, AZ: 14 W 671/90, 24.10.1990
Rückwärts