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Der möglicherweise unter Verstoß gegen § 22 I WEG zustande gekommene Beschluss ist lediglich anfechtbar, nicht aber nichtig.
AG Ratingen, AZ: 10 C 396/10, 29.07.2011
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, welcher die Haltung von Hunden und Katzen mit Ausnahme der bereits vorhandenen Tiere in einer Wohnanlage generell verbietet, ist nicht nichtig
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 500/08, 17.01.2011
Haben Wohnungseigentümer abweichend von § 24 Abs. 6 WEG in der Teilungserklärung vereinbart, dass eine bestimmte Form der Protokollierung der Wohnungseigentümerbeschlüsse Voraussetzung für die Gültigkeit sein soll, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Eintragung des Wohnungseigentümerbeschlusses in ein Beschlussbuch konstitutive Wirkung für den Wohnungseigentümerbeschluss haben soll.

Ist nach der Teilungserklärung für die Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in das Beschlussbuch erforderlich, so führt das Fehlen der Eintragung lediglich zur Anfechtbarkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses.
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 7/10, 27.10.2010
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 111/09, 04.05.2010
Der Verkäufer einer Eigentumswohnung ist verpflichtet, nicht sichtbare Feuchtigkeitsmängel zu offenbaren.

Es genügt nicht, dass der Käufer sich durch Einsicht in die Versammlungsprotokolle Kenntnis von den Feuchtigkeitsschäden hätte verschaffen können, da die Erkennbarkeit ohne weiteres hätte gegeben sein müssen.

Eine Vermietung der Eigentumswohnung hindert die Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht, da dies keine Verschlechterung der Mietsache darstellt.
OLG Hamm, AZ: 22 U 120/09, 18.03.2010
§ 24 Abs. 6 WEG ist nur dann Genüge getan, wenn die betreffende Niederschrift auch tatsächlich von drei Personen und nicht lediglich von zwei Personen in welcher Doppelfunktion auch immer unterzeichnet ist.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 263/09, 22.02.2010
Die fehlenden Unterschriften von zwei von der Eigentümergemeinschaft zu bestimmenden unterzeichnenden Wohnungseigentümer kann nachträglich geheilt werden.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 12/09, 02.09.2009
Für die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten ist maßgeblich, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren.
OLG Düsseldorf, AZ: 10 WF 34/08, 24.02.2009
Ein Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, § 22 WEG verjährt in drei Jahren. Die verjährte bauliche Veränderung (hier: Funkantenne) darf im Rahmen von Sanierungen nicht erweitert werden.

Das OLG Düsseldorf vertritt ferner die Auffassung, dass ein Organisationsbeschluss selbständig anfechtbar sei.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 217/07, 26.06.2008
Sieht die Teilungserklärung vor, dass das Protokoll von zwei von der Versammlung zu bestimmenden Eigentümern zu unterzeichnen ist und sind alle Eigentümer nur vertreten, ist die Teilungserklärung dahingehend auszulegen, dass auch die vertretungsberechtigte Person unterzeichnungsberechtigt ist.

Sieht die Teilungserklärung für die Zustellung der Einladung allein die ordnungsgemäße Absendung durch die Verwaltung vor, schadet es nicht, wenn die EInladung den Eigentümer nicht erreicht.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 15/08, 03.06.2008
Einzelfallentscheidung zum Schadensersatzanspruch eines Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung, zur diesbezüglichen Schadensschätzung durch das Arbeitsgericht nach § 287 ZPO sowie zur Verjährung des Anspruchs.
LAG Mainz, AZ: 10 Sa 70/08, 15.05.2008
Wird kein Wohnungseigentümer völlig von der Nutzungsmöglichkeit eines Stellplatzes ausgeschlossen, und wird den zu bestimmten Tageszeiten parkberechtigten Eigentümern kein bestimmter Stellplatz zugewiesen, liegt hierion eine durch Mehrheitsbeschluss zu treffende Gebrauchregelung und keine Neubegründung von Sondernutzungsrechten.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 403/05, 19.06.2007
Die Feststellung der Beschlüsse im Versammlungsprotokoll dient der Beweissicherung, die Urkunde selbst besitzt jedoch keine gesetzliche Beweiskraft für die Richtigkeit ihres Inhalts.

Einer Anfechtungsklage gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG steht der Feststellung, dass solche Beschlüsse nicht zustande gekommen sind, nicht entgegen, wenn dessen Umdeutung in einen Feststellungsantrag (vgl. 256 I ZPO) möglich ist.

Ein Eigentümerbeschluss muss inhaltlich klar und bestimmt, jedenfalls aber, gegebenenfalls nach Auslegung, bestimmbar sein. Andernfalls ist er anfechtbar (§ 23 Abs. 4 WEG), unter Umständen auch nichtig (BayObLG WE 1995, 245).
OLG München, AZ: 34 Wx 3/06, 26.06.2006
Auch die durch Beschluss zu erfolgende Bestimmung der zwei zur Unterzeichnung des Protokolls vorgesehenen Eigentümer bedarf zu ihrer Wirksamkeit der in der Teilungserklärung vorgeschriebenen Protokollierung.

Zwar ist ein Geschäftsordnungsbeschluss nicht gesondert anfechtbar, weil er sich als solcher mit dem Ablauf der Versammlung erledigt. Er ist jedoch im Zusammenhang mit der Anfechtung der Sachbeschlüsse überprüfbar, wenn sich sein Mangel - wie vorliegend - auf die Sachbeschlüsse auswirken kann ( so auch AG Bottrop 20 C 40/12; a.A.: OLG Düsseldorf I-3 Wx 217/07).
OLG Schleswig, AZ: 2 W 230/03, 24.03.2006
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, 29.09.2005
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
OLG Hamm, AZ: 15 W 393/04, 29.09.2005
Enthält die Teilungserklärung die Bestimmung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses dessen Protokollierung notwendig ist, und das Protokoll vom Versammlungsleiter sowie von einem oder zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, macht ein Verstoß hiergegen alle Beschlüsse anfechtbar.
LG Duisburg, AZ: 11 T 314/04, 23.03.2005
Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Protokolle über die gefassten Beschlüsse vom Verwalter und von einem von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungs- oder Teileigentümer unterzeichnet werden müssen, macht ein Verstoß gegen diesen erschwerten Protokollierungsmodus den Beschluss anfechtbar.
LG Essen, AZ: 9 T 52/04, 15.10.2004
Bestimmt die Teilungserklärung, dass zur Gültigkeit der Beschlussfassung zwei von der Eigentümerversammlung bestimmte Wohnungseigentümer das Protokoll zu unterzeichnen ahben, genügt es nicht den Anforderungen an die Teilungserklärung, wenn der nicht im Grundbuch eingetragene Ehemann einer Wohnungseigentümerin als Vertreter das Protokoll unterzeichnet.
LG Essen, AZ: 9 T 49/04, 06.07.2004
Der Verwalter hat bei der Verfassung des Protokolls einen weiten Ermessensspielraum.

Ist in der Teilungserklärung geregelt, dass die Instandhaltung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Befolgung der Teilungserklärung auch für die Kosten der Instandhaltung eines sondernutzungsberechtigten Grundstücksteils aufkommen.
OLG Hamm, AZ: 15 W 150/03, 04.05.2004
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