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Selbst wenn der Verwalter die ihm in § 27 Abs. 1 WEG eingeräumten Entscheidungsbefugnisse überschreitet und ohne Beschluss eine Klage einreicht, lässt dies seine Vertretungsbefugnisse im Außenverhältnis gegenüber Dritten oder Wohnungseigentümern unberührt.

Das Dach einer Garage ist weder zum Lagern, noch zur Nutzung gewidmet oder vorgesehen, da durch eine anderweitige Nutzung als zu Zwecken der Instandsetzung- oder Instandhaltung die Dachkonstruktion beschädigt werden kann.
LG Dortmund, AZ: 1 S 26/23, 19.09.2023
Neben den Wohnungseigentümern sind auch die Verwaltungsorgane der Gemeinschaft berechtigt, an der Versammlung teilzunehmen. Das gilt auch für Angestellte des Verwalters. Es muss aber kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen.

Die Delegation an den Verwalter, eine Garagenordnung aufzustellen und zu überwachen, ist mangels Bestimmtheit nichtig.
AG Dortmund, AZ: 514 C 43/21, 24.08.2023
Maßgeblich für die Beurteilung der Einheitlichkeit von Gebäuden ist bei einem Überbau immer die Verkehrsanschauung; die körperliche bautechnische Beschaffenheit stellt nicht das allein entscheidende Kriterium dar, sondern erlangt nur im Rahmen der festzustellenden Verkehrsanschauung Bedeutung.?
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 12/22, 15.06.2023
1. Wird eine Grunddienstbarkeit bereits bei Bestellung durch eine auf dem belasteten Grundstück vorhandene Anlage beeinträchtigt, begründet dies, vorbehaltlich einer schuldrechtlich vereinbarten Duldungspflicht, einen Beseitigungsanspruch des Berechtigten.

2. Auf einen solchen Beseitigungsanspruch findet § 1028 BGB Anwendung; mit der Verjährung des Beseitigungsanspruchs erlischt die Dienstbarkeit, soweit der Bestand der Anlage mit ihr in Widerspruch steht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 258/21, 28.04.2023
Bei Schäden an einem Pkw durch ein herabrollendes Tiefgaragentor ist der Halter des Pkw in der Beweislast, dass er das Garagentor bei „grün“ und nicht bei „rot“ passiert hat.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegt keine Verkehrssicherungspflicht dahingehend, dass ein Tiefgaragentor eine Stoppautomatik für bei „rot“ einfahrende Fahrzeuge aufweist.
AG München, AZ: 1290 C 17690/22 WEG, 28.04.2023
Der Verwalter verfügt gem. § 9b Abs. 1 S. I WEG über eine umfassende, nach außen unbeschränkte gesetzliche Vertretungsmacht, die ihn unabhängig von Beschlüssen der Eigentümer berechtigt, eigenständig Prozesse für die WEG zu führen.

Das Lagern von Gegenständen gehört nicht zum erlaubten Gebrauch eines Garagendaches. Denn dabei handelt es sich nicht um eine der Beschaffenheit eines Garagendaches gemäße Nutzung.

(nicht rechtskräftig)
AG Bottrop, AZ: 20 C 15/22, 02.02.2023
Gehen die Wohnungseigentümer bei einer Beschlussfassung über die Genehmigung einer Wallbox zur Aufladung eines Elektroautos davon aus, dass Vorgaben der Gebäudeversicherung zur beachten sind, die nur als Empfehlung ausgesprochen wurden, wiederspricht der Beschluss mangels Ermessensnichtgebrauch der Eigentümer der ordnungsgemäßen Verwaltung.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 27 C 1086/21, 10.01.2023
Zur Überzeugungsbildung i.S.v. § 286 ZPO von einer Unfallmanipulation bedarf es (lediglich) einer Gewissheit, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, nicht hingegen einer mathematisch lückenlosen Gewissheit.
OLG Schleswig, AZ: 7 U 62/22, 12.10.2022
Es ist nach objektivierter Betrachtung der widerstreitenden Interessen zuzumutbar, sein Fahrzeug auch nach gewährter Starthilfe unmittelbar – höchstens aber 90 Sekunden nach der Zündung des Motors – aus der Tiefgarage herauszufahren.
LG Berlin I, AZ: 67 S 44/22, 23.08.2022
Für die Bemessung der Minderungsquote ist vielmehr eine umfassende Bewertung der durch die aus den streitgegenständlichen Feuchtigkeitsschäden resultierenden Beeinträchtigungen für die Klägerin vorzunehmen.

Bereits das Drohen feuchtigkeitsbedingter Schäden stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar.
AG Duisburg, AZ: 510 C 1182/22, 05.07.2022
Nach § 554 Abs. 1 BGB hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch dahingehend, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.?
LG München I, AZ: 31 S 12015/21, 23.06.2022
Bei der Anbringung des Garagentors handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG n.F, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht.

Es handelt sich um einen Vorbereitungsbeschluss, wenn die Gemeinschaft lediglich beschlossen hat, die Verwaltung zu beauftragen, die Klägerin aufzufordern, das Garagentor zurückzubauen und im Falle der Zuwiderhandlung die Beseitigung gerichtlich durchzusetzen durch Beauftragung eines Rechtsanwalts.
AG Siegburg, AZ: 150 C 28/21, 31.05.2022
Gehört einem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 4 Wohnungen lediglich das Sondereigentum an einer Garage verbunden mit 25/1.000stel Miteigentumsanteilen an der Gemeinschaft und verfügt die Garage über einen Wasseranschluss, der jedoch seit Jahren nicht mehr funktionstüchtig ist, kann der Teileigentümer an den Wasserkosten gleichwohl nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile beteiligt werden, obgleich er an dem Wasserverbrauch der Gemeinschaft nicht beteiligt ist. Entsprechend gefasste Beschlüsse sind nicht zu beanstanden.
AG Stuttgart, AZ: 59 C 172/22, 27.05.2022
Das Abstellen eines Elektro-Autos in einer angemieteten Garage gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Garage.

Der Vermieter muss trotz befürchteter erhöhter Brandgefahren auch den Einbau einer Wallbox dulden.
LG München I, AZ: 14 S 16374/21, 25.05.2022
Es ist zu unbestimmt, wenn weder aus einem weiteren Beschlusstext noch dem übrigen Protokollinhalt deutlich wird, welche „Ausschreibungsunterlagen“ hier einer „Aktualisierung“ unterzogen werden sollen und in welcher Weise diese vorgenommen werden soll.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 38/21, 29.04.2022
Liegt ein Grundstück mit seiner Vorderseite an einem öffentlichen Weg, ist die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die für die ordnungsmäßige Benutzung eines Wohngrundstücks in der Regel notwendig ist, gewährleistet (BGH, V ZR 155/18).

Es fehlt an der gemäß § 917 BGB erforderlichen Notwendigkeit der Nutzungsmöglichkeit der Garage für die ordnungsgemäße Benutzung des Wohnrundstücks, wenn andere Abstellmöglichkeiten für PKW auf oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngrundstücks vorhanden sind.
AG Bottrop, AZ: 12 C 104/21, 01.03.2022
Es vermag der Umstand, dass alle Eigentümer der von dem Tiefgaragenbaukörper betroffenen Grundstücke dem Überbau zugestimmt haben, an der tatsächlichen sachenrechtlichen Zuordnung der §§ 93 ff. BGB ebenso wenig etwas ändern wie der, dass der Eigentümer der baulichen Anlage auf dem belasteten Grundstück infolge des § 1022 BGB diese Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten dies erfordert.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 261/20, 17.02.2022
Die gesetzliche Kostenregelung ergibt sich im Wohnungseigentumsgesetz grundsätzlich aus § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG, wonach die Kosten jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seiner Anteile (Miteigentumsanteile) zu tragen hat.
AG Lübeck, AZ: 35 C 39/21 WEG, 11.02.2022
Ein Beschluss, der das Abstellen von Elektroautos in der Tiefgarage einer Eigentümergemeinschaft untersagt, verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.

Dies gilt selbst dann, wenn man zu Gunsten der Beklagten die behauptete besondere Brandgefahr von Elektrofahrzeugen als wahr unterstellt.
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 2541/21, 04.02.2022
Eine Solaranlage auf einem Garagendach stellt keinen Nachteil iSv § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG dar, wenn nahezu das gesamte Dach auf der Seite, welche der Garage zugewandt ist, mit Solarplatten versehen ist.

Dies führt dazu, dass der die Solaranlage anbringende Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 3 WEG nF einen Anspruch auf Gestattung der Maßnahme hat.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 135/20, 20.12.2021
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