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vereinbarungsgemäße Protokollierung als Wirksamkeitsvoraussetzung ordnungsgemäßer Beschlussfassung, § 23 IV, 24 VI WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 2/97, 03.07.1997
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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