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Ein Wohnungseigentümer darf ohne Beschluss oder Vereinbarung nicht auf der Gemeinschaftsfläche parken.

Ein mit einer Pkwplane abgedecktes, geparktes Fahrzeug im Vorgarten und auf dem Bürgersteig widerspricht den optisch zumutbaren Belangen der weiteren Wohnungseigentümer.

Ein Beseitigungsanspruch besteht auch als Wiederherstellungsanspruch bezüglich des früheren Zustandes und der am gemeinschaftlichen Eigentum angerichteten Schäden, wie zB zur Befestigung hergestellte Bohrlöcher.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 12 C 624/21, 11.05.2023
Maßgeblich für die Frage, welche Reisekosten für den Rechtsanwalt erstattungsfähig sind, ist zunächst der Sitz der Partei.

Allerdings ist für Wohnungseigentümergemeinschaften anerkannt, dass es nicht auf den Ort ankommt, in welchem sich die Anlage befindet, sondern auf den Sitz des Verwalters.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 20/23, 09.05.2023
Füe eine Anfechtungsklage über eine Jahresabrechnung genügt die Rüge des fehlerhaften Verteilerschlüssels, womit die Anfechtungsklägerin ihrer Darlegungslast hinsichtlich eines Anfechtungsgrunds genügt hat, da ein unzutreffender Verteilerschlüssel in der Regel immer Einfluss auf das Abrechnungsergebnis hat.

Aufgrund des fehlerhaft angewandten Verteilerschlüssels waren sämtliche angefochtene Einzelabrechnungen antragsgemäß für ungültig zu erklären.

Unabhängig von der Frage, ob die Beklagte den Anspruch bereits erfüllt hat, kann die Klägerin nicht die Erstellung eines Vermögensberichts i.S.d. § 28 Abs. 4 WEG n.F. verlangen, weil ein solcher nach dem Inkrafttreten des neuen WEG-Rechts zum 01.12.2020 erstmals für das Kalenderjahr 2020 zum 31.12.2020 zu erstellen ist.
LG Hamburg, AZ: 318 S 54/22, 19.04.2023
Durch das regelmäßige Füttern von Vögeln aus dem Fenster der Wohnung heraus wird das gemeinschaftliche Eigentum i.S.v. § 1004 BGB beeinträchtigt.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat einen Anspruch auf Erstattung der Reinigungskosten zur Beseitigung des Vogelkots aus § 823 I BGB.
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 71/21, 06.04.2023
An einem gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtetes Beweissicherungsverfahren darf neben dem Verwalter nur der Beirat, nicht aber die übrigen Miteigentümer teilnehmen.

Die einzelnen Mitglieder sind nicht Partei des selbständigen Beweisverfahrens und müssen dem Verfahren als Nebenintervenienten förmlich beigetreten.
AG Recklinghausen, AZ: 90 H 2/22, 06.04.2023
Ein Beschluss, mit dem zur Deckung voraussichtlich anfallender Kosten Vorschüsse im Wirtschaftsplan oder einer Sonderumlage festgelegt werden, genügt auch dann noch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Höhe der Beiträge für einzelne Wohnungseigentümer wegen des Ansatzes eines möglicherweise fehlerhaften Verteilungsschlüssels geringfügig höher oder niedriger ausfällt als bei Ansatz eines zutreffenden Verteilungsschlüssels.
LG Berlin, AZ: 55 S 28/22 WEG, 31.03.2023
Ein Beschluss, mit dem lediglich dem Eigentümer die Kosten für die Erneuerung der Dachflächenfenster in seiner Wohnung auferlegt worden sind, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Eine Beschlusskompetenz insoweit besteht gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 WEG.

Zutreffend ist allerdings, dass insoweit der Grundsatz der Maßstabskontinuität weiter Relevanz entfaltet, als die Wohnungseigentümer aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gezwungen sind, vergleichbare in Zukunft auftretende Fälle gleich zu behandeln.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 15/22, 30.03.2023
Das Gesamtinteresse der Wohnungseigentümer in Bezug auf einen Beschluss nach § 28 Absatz 2 Satz 1 WEG besteht darin, dass die Nachschüsse, die nur aufgrund des Beschlusses gefordert werden können, erhalten bleiben, und sich die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse nicht erhöhen.

Demnach bestimmt sich der Streitwert für eine Anfechtungskage einer Abrechnung nach dem 7,5-fachen Wert der Abrechnungsspitze.
KG Berlin, AZ: 10 W 33/23, 29.03.2023
Ein Wohnungseigentümer kann einen bereit im Oktober 2020 rechthängigen Beseitigungsanspruch einer baulichen Veränderung auch nach Inkrafttreten des WEMoG am 01.12.2020 weiterfolgen.

Das Nichterheben von Einwänden gegen eine angekündigte bauliche Veränderung stellt noch keine Zustimmung dar.

Ein Geräteschuppen mit einer Breite von 2,65 m, einer Höhe von 1,85 m und einer Tiefe von schätzungsweise zumindest 2,00 m verändert in seiner konkreten Gestaltung den optischen Gesamteindruck des Gemeinschaftseigentums erheblich.

Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Wiederholungsgefahr wird durch die vorherigen unzulässigen baulichen Veränderungen der Beklagten indiziert. Es ist nicht entscheidend, dass die Beklagte derzeit weder eine konkrete weitere Maßnahme angekündigt noch eine Baugenehmigung hierfür beantragt hat.
LG Dortmund, AZ: 1 S 52/21, 28.03.2023
Der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage ist als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu verstehen.

Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird.

Gelingt ihm dies nicht, muss er Beschlussersetzungsklage erheben.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/22, 17.03.2023
Lässt sich aus der Abrechnung mit Hilfe der Anfangs- und Endbestände der Konten nicht nachvollziehen, ob alle im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben in der Abrechnung aufgeführt sind, ist die Abrechnung nicht plausibel.

Soweit der Beschluss nach § 28 Abs. 2 WEG auch die Anpassung der Vorschüsse der Rücklagen, hier der Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) erfasst, besteht kein Anlass zu Ungültigerklärung, denn insoweit wirkt sich der Fehler bei den Bewirtschaftungskosten auf die Erhaltungsrücklage nicht aus.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 68/22, 09.03.2023
Ein Wohnungseigentümer, der in Kenntnis der Rechtsprechung wiederholt Eigentümerversammlungen einberuft, obwohl er dazu nicht berechtigt berechtigt ist, mißachtet systemmatisch die Regeln des WEG.

Alle auf dieser Versammlung gefassten Beschlüsse sind nichtig, ohne dass es noch auf eine Kausalität ankommt.
LG Dortmund, AZ: 1 S 196/22, 03.03.2023
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand; einzelne Beschlussmängel sind nur Teile des einheitlichen Streitgegenstands.

Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungs-gesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/22, 24.02.2023
Soweit ein Eigentümer begehrt, ihm Einsicht in alle Buchhaltungsunterlagen des Jahres 2019 zu gewähren, ist der Klageantrag hinreichend bestimmt.

Ein Wohnungseigentümer hat das Recht, die Originalunterlagen einzusehen. Er muss sich nicht auf Kopien verweisen lassen.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 39/22, 16.02.2023
Für die sog. gestreckte Begründung eines Sondernutzungsrechts genügt es, dass die Zuordnungs-/Bewilligungserklärung des in der Teilungserklärung ermächtigten Eigentümers durch Zugang beim Grundbuchamt wirksam geworden ist, als er noch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft war.
KG Berlin, AZ: 1 W 213/22, 07.02.2023
1. Für die Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit und die Begründung einer weiteren Einheit ist weder eine Zustimmung noch eine Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erforderlich (BGH V ZB 22/04). Daher wird das zuvor auf die ungeteilte Einheit entfallende Stimmrecht lediglich entsprechend der Zahl der neu entstandenen Einheiten nach Bruchteilen aufgespalten und diesen zugewiesen.

2. Die rechtliche Besonderheit einer Vollversammlung besteht darin, dass die Anwesenheit sämtlicher Wohnungseigentümer entsprechend § 51 Abs. 3 GmbHG unter bestimmten Voraussetzungen alle Einberufungsmängel heilt
LG Berlin, AZ: 55 S 56/22, 07.02.2023
Sind im Bereich des Gemeinschaftseigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen, ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer können die Sanierung verlangen.

Es ist einem Wohnungseigentümer nicht zuzumuten, die Verwirklichung eines weiteren Schadenfalles verbunden mit dem Eintritt von Abwasser aus der Kanalisation in ihre Wohnung abzuwarten, selbst wenn der Eintritt eines Schadens nicht überwiegend wahrscheinlich sein sollte.
LG Dortmund, AZ: 1 S 116/22, 07.02.2023
Ein Rechtschutzbedürfnis für eine Verwalterbestellung im Wege einer Beschlussersetzungsklage besteht in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft nicht, wenn der Kläger über die Stimmenmehrheit in der Versammlung verfügt.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2 13 T 7/23, 06.02.2023
Zutreffend ist zwar, dass die Wohnungseigentümer bei der Festlegung des Wirtschaftsplans einen weiten Ermessensspielraum haben.

Dieses Ermessen betrifft allerdings nur die Höhe der Kosten. Die Frage der Verteilerschlüssel ist keine Frage, die einer Ermessensentscheidung unterliegt. Auch bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans sind die gültigen Verteilerschlüssel anzuwenden.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 1/23, 06.02.2023
Einem Wohnungseigentümer kann etwa nicht zugemutet werden, einer Einladung zur Versammlung in der Wohnung oder auf der Terrasse eines verfeindeten Wohnungseigentümers zu folgen.

Für die Gültigkeit des Beschlusses über die Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse kommt es nicht darauf an, ob ein Vermögensbericht vorgelegt wird.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 80/22, 02.02.2023
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