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Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
LG Dortmund, AZ: 1 S 62/24, 03.12.2024
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Überraschend ist, dass das LG Dortmund die Möglichkeit der freien Farbgestaltung über § 20 Abs. 4 WEG begrenzen will. Die bisherige Tendenz in der Rechtsprechung und Literatur gehen eher dahin, die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage eng zu fassen und farbliche Abweichungen gerade nicht von § 20 Abs. 4 WEG erfassen zu lassen. Insoweit bleibt abzuwarten, wie die Kammer sich positionieren wird, wenn diese Frage in einem konkreten Einzelfall zur Klärung ansteht.