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Urteile zu Kategorie: notarielle Verträge

Grundsätzlich muss eine Abrechnung, um formell wirksam zu sein, die Gesamtkosten, den Verteilungsschlüssel, die Berechnung des Anteils der einzelnen Mieter und die Vorauszahlungen enthalten. Zudem muss sie klar, übersichtlich und aus sich heraus für einen juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter mit durchschnittlichem Verständnisvermögen nachvollziehbar sein (vgl. nur BGH, Urteil vom 23.11.1981, Az.: VIII ZR 298/80).
LG Köln, AZ: 1 S 13/09, 02.09.2010
Verpflichtet sich der Verkäufer einer Immobilie formunwirksam zu deren Rückkauf, so wird diese Verpflichtung nicht dadurch geheilt, dass ein Dritter die Immobilie auf Veranlassung oder Vermittlung des Verkäufers formgerecht kauft.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 176/11, 13.07.2012
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 134/17, 06.12.2018
Es stellt keinen offensichtlichen und schweren Verfahrensfehler dar, dass der Rechtspfleger im Versteigerungstermin nicht auf erhobenen Einwände gegen das Bestehen eines Nutzungsrechts am Stellplatz hingewiesen hat.

Diesbezüglich haben die Interessenten vielmehr selbst Erkundigungen und gegebenenfalls rechtsanwaltlichen Rat einzuholen.
AG München, AZ: 16 T 1095/22, 11.05.2022