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Urteile zu Kategorie: Reisevertragsrecht

Gibt ein Flugreisender in die über das Internet zur Verfügung gestellte Buchungsmaske eines Luftverkehrsunternehmens, die den Hinweis enthält, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei und der angegebene Name mit dem Namen im Ausweis übereinstimmen müsse, in die Felder für Vor- und Zunamen des Fluggastes jeweils "noch unbekannt" ein, kommt ein Beförderungsvertrag regelmäßig weder durch die Buchungsbestätigung noch durch die Einziehung des Flugpreises zustande.
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 37/12, 16.10.2012
Wenn der Reisende einschließlich seinem Gepäck schon am Abflugort des Zubringerfluges auch für den Anschlussflug abgefertigt wird, setzt eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung auf dem Anschlussflug weder eine erneute Abfertigung am Umsteigeflughafen noch eine Ankunft 45 Minuten vor dem Abflug des Anschlussfluges voraus.
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 128/11, 28.08.2012
Das Luftverkehrsunternehmen ist bei einem Streik davon befreit, Ausgleichszahlungen für die Annullierung derjenigen Flüge zu leisten, Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechtsverordnung.
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 138/11, 21.08.2012
Wenn eine Flugreise aus zwei oder mehr Flügen besteht, die jeweils von einer Fluggesellschaft unter einer bestimmten Flugnummer für eine bestimmte Route angeboten werden, ist die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung für jeden Flug gesondert zu prüfen.

Dies gilt auch dann, wenn die Flüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und als Anschlussverbindung gemeinsam gebucht werden können (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743).
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 151/10, 08.10.2010
Im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung (mindestens drei Stunden) von Flügen steht Fluggästen ein Ausgleichsanspruch zu, es sei denn, die Verspätung beruht auf außergewöhnlichen, vom Luftfahrtunternehmen nicht zu beherrschenden Umständen.
EuGH Luxemburg, AZ: C-581/10, 23.10.2012
VO (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1

Wenn eine Flugreise aus zwei oder mehr Flügen besteht, die jeweils von einer Fluggesellschaft unter einer bestimmten Flugnummer für eine bestimmte Route angeboten werden, ist die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung für jeden Flug gesondert zu prüfen.

Dies gilt auch dann, wenn die Flüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und als Anschlussverbindung gemeinsam gebucht werden können (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743).
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 12/12, 13.11.2012
Ein Luftfahrtunternehmen ist auch im Falle einer Annulierung eines Fluges wegen eines Vulkanausbruchs verpflichtet, seinen Fluggästen eine Entschädigung zu zahlen. Erstattungsfähig sind solche Beträge, die notwendig, angemessen und zumutbar sind, um den Ausfall der Betreuung des Fluggastes durch die Fluggesellschaft auszugleichen.
EuGH Luxemburg, AZ: C-12/11, 31.01.2013
Ein Anspruch auf Entschädigung des Luftfahrtführers bei Verlust von Reisegepäck besteht auch dann, wenn das verloren gegangene Reisegepäck von einem Mitreisenden aufgegeben wurde, sofern das Gepäckstück tatsächlich Gegenstände des Reisenden enthielt.
EuGH Luxemburg, AZ: C-410/11, 22.11.2012
Bei einem Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises wegen Minderung aufgrund großer Verspätung des Rückfluges nach § 651d BGB handelt es sich um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch nach Art. 12 Abs. 1 FluggastrechteVO.

Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nach der Fluggastrechteverordnung allein wegen großer Verspätung gewährte Ausgleichsleistungen auf den Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises wegen Minderung nach § 651d BGB aufgrund derselben großen Verspätung anzurechnen.
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 126/13, 30.09.2014
Wer eine Flugreise bucht, hat keinen Schadensersatzanspruch, wenn eine gewünschte, aber kostenlose Sitzplatzreservierung fehlschlägt. Dies gilt erst recht, wenn es sich um Sitzplätze handelt, die eine Sonderleistung darstellen und von vielen Fluggesellschaften nicht angeboten werden.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 16 U 75/13, 17.04.2014