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Urteile zu Kategorie: Beweis

Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig. Die Vorschriften über die Streitverkündung, §§ 62 ff ZPO sind im Beweissicherungsverfahren entsprechend anwendbar.

Dies bedeutet, daß dem Streitverkündeten das Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechend ZPO § 68 in einem nachfolgenden Prozeß entgegengehalten werden kann und verjährungsunterbrechende Wirkung, § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB, hat.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 108/95, 05.12.1996
Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens vom Antragsgegner in Auftrag gegeben wird, können gem. § 494a Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sein.

Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Kosten, die für Maßnahmen anfallen, die eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei als sachdienlich ansehen darf. Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt der Veranlassung der die Kosten auslösenden Maßnahme abzustellen.

Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZB 60/11, 07.02.2013
Auch die Kosten für die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens gehören zu den erstattungsfähigen Kosten, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind.

Dem steht nicht entgegen, dass die Beklagte das Gutachten weder im Rechtsstreit noch im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegt hat.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 59/12, 26.02.2013
Ein Rechtsschutzversicherer kann für seinen Versicherungsnehmer gegen den Anspruchsgegner eines vorangegangenen selbständigen Beweisverfahrens Klage auf Mangelbeseitigung in Prozessstandschaft erheben, um so eine Kostenerstattung der im Beweisverfahren entstandenen Kosten zu erzielen.

Sind die Mängel bereits behoben, kann auf Feststellung der Verpflichtung zur Mängelbehebung geklagt werden.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 61/12, 08.10.2013
Will ein Gericht Erkenntnisse über die Sachkunde und das Verhalten eines Sachverständigen bei der Gutachtenerstattung, die es aus Rechtsstreitigkeiten zwischen anderen Parteien gewonnen hat, bei der Würdigung sachverständiger Äußerungen dieses Gutachters verwerten und hieraus Bedenken herleiten, so muß es diese seine Erkenntnisse zuvor prozeßordnungsgemäß in den Rechtsstreit einführen und den Prozeßbeteiligten hinreichend Gelegenheit geben, hierzu Stellung zu nehmen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 243/92, 11.05.1993
Das Gericht ist gem. § 411 Abs. 3 ZPO dazu verpflichtet, die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung zu beantragen, selbst wenn es die schriftliche Begutachtung für ausreichend hält.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 50/96, 17.12.1996
Im selbstständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 III 3 ZPO kein Raum.

Es steht dem Antragsteller frei, entweder einen Hauptsacheprozess – und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage – zu führen oder die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Wege der Leistungsklage und gestützt auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 28/20, 20.10.2020
Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind.

Wird in der Berufungsbegründung gerügt, das erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen der Vorinstanz nicht erforderlich.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 257/03, 12.03.2004
Erledigt sich der Rechtsstreit während des Beweissicherungsverfahrens und beantragt der Antragsgegner Klage zur Hauptsache zu erheben, ist Klage auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache zu erheben.

Das Gericht muss dann auch über die Kosten des Beweissicherungsverfahrens entscheiden.
LG Essen, AZ: 15 S 117/20, 30.09.2020
Die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens sind dann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig, wenn dies unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit geboten ist, weil der Partei anderenfalls eine gerichtlich geforderte Substantiierung nicht möglich wäre oder wenn die Partei anderenfalls ein gerichtlich eingeholtes Gutachten nicht überprüfen, insbesondere Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen nicht formulieren könnte.
OLG Hamm, AZ: 25 W 214/21, 08.02.2022
Kann ein Rechtsanwalt seine Prozessvollmacht trotz Rüge und Aufforderung des Gerichts nicht vorlegen, ist der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch kontradiktorisches Endurteil als unzulässig zu verwerfen.

Die Vollmacht muss gem. § 80 ZPO im Original vorgelegt werden.

Die erforderliche Vorlage einer echten Originalvollmacht kann nicht durch eine Beweisaufnahme über die behauptete Beauftragung durch Zeugenvernehmung ersetzt werden.
LG Essen, AZ: 19 O 148/22, 18.12.2023