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Erledigung des Rechtsstreits im Stadium des Beweissicherungssicherungsverfahrens - Wie geht es weiter? - §§ 485 ff ZPO
LG Essen, AZ: 15 S 117/20, 30.09.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beweissicherungsverfahren KOsten
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Kommt es nicht zu einem Hauptsacheverfahtren, weil der Antragsgegner der Verpflichtung aus dem Beweissicherungsverfahren freiwillig nachgekommen ist oder sich der Streit anderweitig erledigt hat, muss der Antragsteller die ihm im Beweissicherungsverfahren entstandenen Kosten separat einklagen.
Der Antragsgegner kann seinerseits einen Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung stellen, um die ihm entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
Wird keine fristgerechte Klage erhoben, werden dem Antragsteller die Kosten des Beweissicherungsverfahrns auferlegt. Wird Klage erhoben, muss das Gericht nach den allgemeinen Verfahrensvorschriften entscheiden.