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Wohnungseigentümer haftet für Wasserschaden in der Wohnung eines Miteigentümers verschuldensunabhängig analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/12, 25.10.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Leider hat der BGH offengelassen, ob seine bisherige Rechtsprechung (BGH, Az.: V ZR 62/06) noch Bestand hat, wonach ein Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümer wegen eines Wasserschadens nicht direkt in Anspruch nehmen kann, wenn die Gebäudeversicherung einstandspflichtig ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wasserschaden Rohrbruch Versicherung Gebäudeversicherung Mieter Wohnungseigentümer WEG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Feuchtigkeit Schadenersatz verschulden verschuldensunabhängig
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