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Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung muss der in der Teilungserklärung angegeben Form entsprechen
OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, 29.09.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WEG Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Beschlussanfechtung Verwalter Eigentümerversammlung Anfechtung Protokoll Protokollierung Form Formfehler fehlerhafte Protokollierung Verschulden Haftung Verwalterhaftung Teilungserklärung Regelung Eigentümer Wohnungseigentümer Versammlung Wohnungseigentümerversammlung Protokollierungsklausel Verletzung Vertragspflichten Unterschrift
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