Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümergemeinschaft hat Beschlusskompetenz für die Anbringung von Rauchmeldern im Sondereigentum; §§ 5 Abs. 1, 10 Abs. 6 Satz 3 WEG; 45 Abs. 6 HBauO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 238/11, 08.02.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Halle, AZ: 99 C 2552/13, 14.03.2014
-
LG Braunschweig, AZ: 6 S 449/13, 07.02.2014
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 245/10, 05.10.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rauchmelder Feuer Wohnungsbrand Beschluss Eigentümergemeinschaft Sondereigentum gemeinschaftseigentum Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottreop Wartung Rauchwarnmelder Feuermelder Rauchmelder Feuermelder Sondereigentum Eigentumswohung Beschlusskompetenz Nichtigkeit Anfechtung Sicherheit Schutz gemeinschaftliches Eigentum ordnungsgemäße Verwaltung
Ähnliche Urteile
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Veränderung Protokoll Eigenbedarfskündigung Miete Abmahnung Wurzeln Beirat Jahresabrechnung Kurioses Mietminderung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Kündigung Beschluss Garage Treppenlift Arzthaftung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Makler Abschleppen Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Verwalter Teilungserklärung Schimmel Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Tierhaltung Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Von daher darf man die Entscheidung des BGH nicht als generelle Ermächtigung für den Eigentümerverband ansehen, die Anbrigung von Rauchmaledern an sich zu ziehen.